Ehrenamtskarte beantragen
Allgemeine Informationen
Ehrenamtskarte beantragen
Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.
Voraussetzungen
Mindestalter von 14 Jahren,
Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich sowie
bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
ein unentgeltliche Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70 Euro pro Monat (bzw. 840 Euro im Jahr) dem nicht entgegen steht.
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:
als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Verfahrensablauf
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular.
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
Reichen Sie den Antrag bei uns ein.
Fristen
Gültigkeit: Die 6. Auflage gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027
Notwendige Unterlagen
Antrag Sächsischen Ehrenamtskarte
Gebühren
keine
Ansprechpartner
ÖffentlichkeitFrau Frenzel (0375) 27412 24
Frau Biedermann
Zimmer 12 (0375) 27412 40
Formulare
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Seniorenkaffee
20. 05. 2025 - Uhr bis Uhr
Kinderfest
22. 05. 2025 - Uhr bis Uhr