Wilhelmshöhe | zur StartseiteSt.-Jakobus-Kirche Reinsdorf | zur StartseiteFriedrichsgrün | zur StartseiteGewerbegebiet "Kirchstraße" | zur Startseite

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Namensänderung nach Scheidung der Ehepartnerschaft abgeben


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Auflösung der Ehe durch rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Scheidungsurteil) oder Aufhebungsbeschluss des Gerichtes

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie unser Standesamt auf und geben Sie dort Ihre Erklärung ab.

  • Die Erklärung wird beglaubigt.

  • Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen (registerführenden) Standesamt eintrifft.

  • Führt das Standesamt, vor dem Sie die Erklärung abgeben, das Eheregister nicht selbst, leitet es die Erklärung an das dafür verantwortliche Standesamt weiter.

  • Das Standesamt, das das Register führt, nimmt aufgrund der Erklärung die Eintragung vor (sogenannte Fortschreibung).

  • Auf Wunsch erhalten Sie von der verantwortlichen Standesbeamtin eine Bescheinigung über die Namensänderung.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis

  • zur Vorsprache im Standesamt, welches das Eheregister führt: rechtskräftiges Scheidungsurteil

  • zur Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:

    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck


Gebühren

  • Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00

  • Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00


Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 34

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

11.​02.​2026 - Uhr bis Uhr

 

12.​02.​2026 - Uhr bis Uhr