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Führerschein-Umtausch bis 19.01.2025 - Mobiler Bürgerservice

Personen mit Geburtsjahrgang 1971 oder später müssen ihren Führerschein, sofern der bisherige bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde (Papierführerschein), bis spätestens zum 19. Januar 2025 umtauschen. Der Umtausch erfolgt im
Landratsamt Zwickau
Straßenverkehrsamt
Sachgebiet Fahrerlaubniswesen
Gerhard-Hauptmann-Weg 2
08371 Glauchau
Ein Umtausch ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, entweder telefonisch unter der Rufnummer 0375 4402-24312 oder online möglich.
Laut dem Landratsamt Zwickau (www.landkreis-zwickau.de) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vor Ort vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 6 €.
- der bisherige Führerschein
- falls vorhanden, bitte den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung vorlegen (sog. VK 30) 

- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht von dem Landkreis Zwickau ausgestellt wurde.

Die Karteikartenabschrift ist nicht notwendig, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung des Kartenführerscheines beträgt 30,30 €. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Zwickau www.landkreis-zwickau.de.


Mobiler Bürgerservice

Am Mittwoch, den 27.11.2024 kam der mobile Bürgerservice mit dem sogenannten „Bürgerkoffer“ zum ersten Mal im Betreuten Wohnen in Vielau zum Einsatz. Es wurden vorab Termine mit den Bewohnern vereinbart, sodass keine Wartezeiten entstanden. Das Einwohnermeldeamt Reinsdorf bietet mit dem Vor-Ort- Service das vollständige Angebot der Dienstleistungen des Melde- und Passamtes an.

Dazu gehören zum Beispiel:
• Beantragung von Ausweisdokumenten incl. Bilderfassung
• Beantragung von vorläufigen Ausweisdokumenten (in besonders wichtigen Fällen)
• An-/Um- und Abmeldung
• Ausstellen von Meldebescheinigungen/Lebensbescheinigungen
• Beantragung eines Führungszeugnisses
• Einschaltung der eID-Funktion sowie PIN-Änderung des Personalausweises
• und weitere Dienstleistungen
Dieser Service soll schwerpunktmäßig in Einrichtungen mit nicht oder nur eingeschränkt mobilen Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen u.a. im Pflegeheim, Betreuten Wohnen oder der Behinderteneinrichtung. Hier sollen bevorzugt Sammeltermine mit den jeweiligen Leitungen vereinbart werden.
Da der Bürgerkoffer selbst ein Gewicht von ca. 20 kg hat und der Aufbau des mobilen Arbeitsplatzes ca. ½ Stunde in Anspruch nimmt sowie 2 Mitarbeiter der Gemeinde dafür benötigt werden, kann er nur in extremen Ausnahmefällen zum Einsatz gelangen, z.B. wenn die Mobilität dauerhaft so stark eingeschränkt sind, dass sie kein Bürgerbüro aufsuchen können, sie einen Pflegegrad ab Stufe 4 oder eine Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG haben. Anfragen können hierzu telefonisch unter 0375 27412-14 gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Notwendigkeit des Vor-Ort-Einsatzes. Beim Einsatz des Bürgerkoffers handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme dieser mobilen Verwaltungsleistung besteht nicht.

 

 Mobiler Arbeitsplatz 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 04. Dezember 2024

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