Am vergangenen Wochenende gab es Hinterlassenschaften von Pferden auf öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet. Es ist nicht nur so, dass diese unschön anzusehen sind, zur Beseitigung gelten die gleichen Pflichten für Pferdehalter wie für Hundebesitzer.
Die Verpflichtung zur Beseitigung ergibt sich aus § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO), diese besagt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und zu beseitigen sind. Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige, sondern eine unverzügliche Beseitigung dieser Hinterlassenschaften, also dass der Reiter zum Stall zurückreiten und dann entsprechend ausgestattet die Pferdeäpfel entfernen kann. Wir bitten daher alle Reiter und Gespannführer deren Pferde auf öffentlichen Straße Pferdeäpfel hinterlassen, diese zu beseitigen.
Sollte es durch diese Verunreinigungen zu Unfällen mit Sachoder Personenschäden kommen, sieht sich der Verantwortliche mit Haftungsansprüchen konfrontiert.
Ein sauberes Antlitz gehört einfach zu unserer Gemeinde.