Jagdgenossenschaften Reinsdorf
Selbstständiger Jagdbezirk Reinsdorf | Selbstständiger Jagdbezirk Vielau/ Friedrichsgrün |
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Die nächste öffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Reinsdorf, selbständiger Jagdbezirk Reinsdorf, findet am
Dienstag, 25. März 2025, 18:00 Uhr, im Mehrzweckraum der Kindertagesstätte „Anne Frank“, Mittlerer Schulweg 17 in 08141 Reinsdorf
statt.
Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen.
Die Sitzung unterliegt folgender Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Stellv. Vorsitzender des Jagdvorstandes Erster Beisitzer Zweiter Beisitzer Schriftführer Stellv. Schriftführer Erster Rechnungsprüfer Stellv. des ersten Rechnungsprüfers Zweiter Rechnungsprüfer Stellv. des zweiten Rechnungsprüfers
Wichtiger Hinweis: Zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit bitten wir die Jagdgenossen, die dem selbständigen Jagdbezirk Reinsdorf zugeordnet sind, um Teilnahme oder die Ausstellung einer Vollmacht. Die Einladung mit zugehörigen Formblättern wird in einem persönlichen Anschreiben fristgerecht zugestellt.
| Die nächste öffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Reinsdorf, selbständiger Jagdbezirk Vielau/ Friedrichsgrün, findet am
Montag, 31. März 2025, 18.00 Uhr, im Mehrzweckraum der Kindertagesstätte „Anne Frank“, Mittlerer Schulweg 17 in 08141 Reinsdorf
statt.
Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen.
Die Sitzung unterliegt folgender Tagesordnung
Öffentlicher Teil
7.2. Aufwendungen des Notjagdvorstandes Jagdjahr 2024/2025 7.3. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung und den Zeitpunkt der Ausschüttung 2024/2025 7.4. Prüfung der Jahresrechnung durch den Wirtschaftsprüfer Jagdjahr 2023/2024 7.5. Beschluss Jahresrechnung Jagdjahr 2023/2024 7.6. Entlastung des Notjagdvorstandes Jagdjahr 2023/2024 7.7. Entlastung des Kassenführers Jagdjahr 2023/2024
Stellv. Vorsitzender des Jagdvorstandes Erster Beisitzer Zweiter Beisitzer Schriftführer Stellv. Schriftführer Erster Rechnungsprüfer Stellv. des ersten Rechnungsprüfers Zweiter Rechnungsprüfer Stellv. des zweiten Rechnungsprüfers
Wichtiger Hinweis:
Steffen Ludwig Bürgermeister und geschäftsführender Jagdvorstand
Nach dem Bundesjagdgesetz werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeindevorstand, damit dem unterzeichnenden Bürgermeister wahrgenommen, solange die Jagdgenossenschaft keinen neuen Jagdvorstand gewählt hat. |
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