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Bürgerstiftung Reinsdorf

Die Bürgerstiftung Reinsdorf bietet eine nachhaltige Grundlage für bürgerschaftliches Engagement in unserer Gemeinde. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Vereinen, sich dauerhaft für das Gemeinwohl einzusetzen und die Entwicklung von Reinsdorf aktiv mitzugestalten.


Mit ihren Erträgen unterstützt die Stiftung gemeinnützige und mildtätige Projekte in unterschiedlichen Bereichen. Dazu zählen insbesondere die Förderung von Bildung, Denkmal- und Heimatpflege, Jugend- und Seniorenarbeit, Sport, Kunst und Kultur, soziale Projekte sowie Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes. Auf diese Weise leistet die Bürgerstiftung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Verbesserung der Lebensqualität in
unserer Gemeinde. 


Erfreulicherweise konnte das Stiftungskapital im Jahr 2026 weiter erhöht werden. Durch eine Zustiftung in Höhe von 2.500 Euro wuchs das Vermögen der Bürgerstiftung auf 30.000 Euro Stiftungskapital an.


Diese Entwicklung unterstreicht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unterstützerinnen und Unterstützer in die Arbeit der Stiftung. Gleichzeitig bildet ein wachsendes Stiftungskapital die Grundlage dafür, auch künftig nachhaltige Erträge zu erwirtschaften und gemeinnützige Vorhaben langfristig zu fördern.


Die Gemeinde Reinsdorf und die Bürgerstiftung danken allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihr Engagement.


Jede Zustiftung trägt dazu bei, wichtige Projekte vor Ort zu ermöglichen und das Gemeinwohl dauerhaft zu stärken.


Wer die Bürgerstiftung Reinsdorf unterstützen möchte, kann dies durch eine Spende tun und damit seine Verbundenheit mit unserer Gemeinde zum Ausdruck bringen.

 

DS THK Bürgerstiftung Reinsdorf

IBAN: DE02 8705 5000 1020 0532 80

BIC: WELADED1ZWI

Sparkasse Zwickau

 

Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Stiftern und Spendern für unsere Bürgerstiftung Reinsdorf. 

 

Allgemeine Informationen 

Die Stiftung verfolgt das Ziel, das Gemeinwohl in unserer Gemeinde für Vielau, Friedrichsgrün und Reinsdorf zu fördern. Dazu bedarf es der finanziellen Unterstützung durch engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Unternehmen, Handwerker und Gewerbetreibende. Viele kleine Beträge ermöglichen in der Summe eine breite finanzielle Basis für die Förderung gemeinnütziger Zwecke. Das Stiftungskapital derzeit in Höhe von 27.500 Euro bleibt dauerhaft erhalten, nur die Überschüsse aus Zinserträgen und erhaltenen Spenden werden ausgeschüttet. Diese finanzielle Zuwendung fließt nicht in den kommunalen Haushalt ein. 

 

Wofür werden die Stiftungserträge verwendet?

Die Ausschüttungen kommen gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken, z. B. für die Bereiche Bildung, Denkmal- und Heimatpflege, Jugend- und Seniorenhilfe, Sport, Kunst, Kultur, Soziales und Umwelt, Naturschutz bis zu den Feuerwehren zu Gute. Die förderfähigen Stiftungszwecke sind in der Satzung aufgeführt und umfassen nahezu alle in § 52 der Abgabenordnung (AO) benannten förderbaren Zwecke. Wie kann ich die Bürgerstiftung finanziell unterstützen? Spenden ab 1 Euro werden im Folgejahr unmittelbar für die Verwirklichung der gemeinnützigen und wohltätigen Zwecke verwendet und ausgeschüttet. Ab 5.000 Euro sind Zustiftungen möglich, sie erhöhen das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen und damit die zukunftsfähigen Fördermöglichkeiten der Bürgerstiftung.

 

Wie kann ich die Bürgerstiftung finanziell unterstützen?

Spenden ab 1 Euro werden im Folgejahr unmittelbar für die Verwirklichung der gemeinnützigen und wohltätigen Zwecke verwendet und ausgeschüttet. Ab 5.000 Euro sind Zustiftungen möglich, sie erhöhen das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen und damit die zukunftsfähigen Fördermöglichkeiten der Bürgerstiftung. Zahlungen sind auf das Treuhandkonto bei der Sparkasse Zwickau IBAN: DE02 8705 5000 1020 0532 80 zu tätigen.

 

Kann meine Unterstützung anonym bleiben?

Ja, im Gegensatz zu einer Direktspende besteht keine Veröffentlichungspflicht. Kann ich der Bürgerstiftung auch Vermögen vererben? Ja, über eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis im Testament, für entsprechende Rücksprachen bzw. Details nutzen Sie eine erbrechtliche Beratung. Eine Musterformulierung zur Weitergabe an Ihren rechtlichen Berater erhalten Sie über die Sparkasse Zwickau.
 

Kann eingebrachtes Vermögen zurückgefordert werden?

Zugewendetes Vermögen verbleibt dauerhaft in der Stiftung und kann weder von Ihnen noch von Ihren Erben zurückgefordert werden. 

 

Gibt es steuerliche Vorteile?

Zuwendungen können in der Einkommensteuererklärung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben

steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge, die erst mit dem Tod übergehen, sind komplett von der Erbschaftssteuer

befreit, bei finanziellen Zuwendungen durch Erben ist ein rückwirkendes Erlöschen bereits gezahlter Erbschaftssteuer möglich. Für Details bitten wir Sie um eine steuerliche Beratung.


Welche Rechtsform liegt der Bürgerstiftung zugrunde?
Die Bürgerstiftung Reinsdorf ist keine eigene rechtsfähige Stiftung, sondern eine unter dem Dach „Gemeinsam Gutes tun. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau“ errichtete zweckgebundene Zustiftung. Das Stiftungsvermögen wird treuhänderisch verwaltet von der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH, Neuss. Maßgebliche Vertragsgrundlagen für die Bürgerstiftung sind der Zustiftungsvertrag, die Satzung der Stiftung und die dazugehörigen Anlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sparkasse Zwickau keine Beratung zu individuellen, rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltungen erbringen kann. Damit ist eine Beratung ausschließlich den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten. 

 

Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Bürgermeisteramt gern zur Verfügung.

 

 Bürgerstiftung Reinsdorf 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 24. Juni 2026

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