Insbesondere in den Sommermonaten und bei ausgeprägter Trockenheit ist die Entwicklung der Waldbrandgefahr sowie des Graslandfeuerindex eigenständig und regelmäßig aufmerksam zu beobachten.
In unserer Region besteht derzeit die Waldbrandstufe 4 (hohe Gefahr). Auch für die kommenden Tage wird eine anhaltend hohe Waldbrandgefahr prognostiziert. Lokal kann die Einstufung bis zur Stufe 5 (extreme Gefahr) ansteigen.
Die in den vergangenen Wochen oftmals nur leichten oder kurzzeitigen Niederschläge haben zu keiner wesentlichen Entspannung der Gesamtsituation geführt. Schauer und Gewitter bewirken häufig lediglich eine temporäre Verbesserung, da sie meist nur lokal begrenzt und in stark unterschiedlicher Intensität auftreten.
Größere und flächendeckende Regenfälle sind derzeit nicht vorhergesagt.
Allgemein gilt:
Je höher der Index, desto größer ist die Gefahr einer Brandausbreitung.
Benachrichtigen Sie bei Feststellung einer Rauchentwicklung oder eines Feuers sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
Zudem sind potenzielle Brandgefahren strikt zu vermeiden und, soweit möglich, vollständig auszuschließen.
In unserer Gemeinde kam es in der Vergangenheit zu Bränden, die auf nicht vollständig abgelöschte Grillkohle oder zur Unkrautbekämpfung eingesetzte Mittel mit Hitze‑ bzw. Flammeneinwirkung zurückzuführen waren.
Die benannten Handlungen sind jeweils als grob fahrlässiges Verhalten zu werten.
Die aktuelle Waldbrandgefährdung können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.mais.de/php/sachsenforst.php.
Hinweis:
Wer entsprechende Brandgefahren oder -schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, ist zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch den Einsatz der Feuerwehr entstehen, verpflichtet (§ 69, Absatz 2, Nr. 1 SächsBRKG).
Wer fremdes Eigentum (Vegetation, Wald) in Brand setzt oder in Brandgefahr bringt, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann (§§ 306 ff StGB).