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Grundbuchauszug

Für die Führung der Grundbücher ist das Amtsgericht für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Das Grundbuchamt, in dessen Gerichtsbezirk das Grundstück liegt, ist für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch örtlich zuständig. Beim Grundbuchamt können Grundbucheinsichten vorgenommen werden, sofern ein berechtigtes Interesse des Antragstellers vorliegt (§ 12 Grundbuchordnung). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden. Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers. Sie erhalten während der Sprechzeiten des zuständigen Amtsgerichts direkt Einsicht in das gewünschte Grundbuch und können auf Wunsch auch einen Ausdruck erhalten. Ein Ausdruck kann auch schriftlich oder per Fax beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Zuständiges Grundbuchamt für die Gemeinde Reinsdorf ist das


Amtsgericht Zwickau

Grundbuchamt

Dr.-Friedrichs-Ring 1 

08056 Zwickau 

Telefon 0375 / 50920
 

Flurkarte

Die Zuständigkeit für die Führung und Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters obliegt dem Landkreis für die in seinem Hoheitsbereich liegenden Grundstücke. Die Bereitstellung von Informationen aus diesen Datenbeständen (Auszüge oder Daten aus dem Liegenschaftskataster) kann nur beim zuständigen 

 

Landratsamt Zwickau 

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung 

Gerhart-Hauptmann-Weg 1

08371 Glauchau

Telefon 0375 / 440225601
 

beantragt werden. 

 

Kostenpflichtige Auszüge erhalten Eigentümer, Behörden und Dritte nach den geltenden Vorschriften für Anträge zu Bauvoranfragen, Bauanträgen und Leitungsauskünften, für Planungen und dem Grundstücksverkehr sowie zu allen Rechtsgeschäften, welche den Nachweis aus dem amtlichen Verzeichnis Liegenschaftskataster erfordern. Für die Bereitstellung von Auszügen ist ein Antrag erforderlich, welcher persönlich zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle, formlos schriftlich per Post oder Fax und per E-Mail gestellt werden kann. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Zwickau, unter der Rubrik Service -> „Formulare und Informationen“ : Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 22. Oktober 2025

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