Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die nächste Frist ist der 19. Januar 2026. Alle Fristen sowie Fragen und Antworten zum anstehenden Führerscheintausch im Überblick.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Der Umtausch erfolgt im Landratsamt Zwickau Straßenverkehrsamt Sachgebiet Fahrerlaubniswesen Gerhard-Hauptmann-Weg 2 08371 Glauchau.
Ein Umtausch ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, entweder telefonisch unter der Rufnummer 0375 4402-24312 oder online möglich.
Laut dem Landratsamt Zwickau (www.landkreis-zwickau.de) werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vor Ort vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 6 €. - der bisherige Führerschein
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung des Kartenführerscheines beträgt 30,30 €.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Zwickau www.landkreis-zwickau.de.