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150 Jahre Standesamt Historisches

Am 1. Januar 1876 begannen im damaligen Deutschen Reich die Standesämter ihre Arbeit. Seitdem werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle staatlich erfasst. 2026 jährt sich dieser Schritt zum 150. Mal. Doch der Weg dahin war schrittweise:

  • 1870 führte das Großherzogtum Baden als Vorreiter die staatliche Personenstandsführung ein.

  • 1874 folgte Preußen.

  • 1876 wurde sie im gesamten Deutschen Reich verbindlich.

Lange vor den Standesämtern hielten die Kirchen das Leben der Menschen fest. Tauf-, Trau- und Begräbnisbücher waren über Jahrhunderte hinweg die einzigen Aufzeichnungen zum Personenstand in Deutschland. Mit der Einführung der Standesämter übernahm der Staat diese Aufgabe. Die Kirchenbücher blieben jedoch weiterhin bestehen.


Bis ins 19. Jahrhundert wurden Personenstandsangelegenheiten wie Geburten, Eheschließungen und Todesfälle in den meisten europäischen Ländern ausschließlich von den Kirchen dokumentiert. Tauf-, Trau- und Sterbebücher galten als offizielle Nachweise, was bedeutete, dass Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit oder aus anderen Konfessionen oft benachteiligt waren. Ein wichtiger Wendepunkt kam mit der Aufklärung und den politischen Umbrüchen des 18. und 19. Jahrhunderts. In Frankreich führte die Französische Revolution 1792 die staatliche Registrierung von Personenstandsdaten ein. Dieses Modell wirkte als Vorbild für viele andere Länder. Im Deutschen Reich wurden Standesämter flächendeckend 1876 eingeführt. Von diesem Zeitpunkt an waren staatliche Standesbeamte für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen zuständig. Die kirchlichen Register verloren damit ihre rechtliche Bedeutung, blieben aber als historische Quellen weiterhin wichtig.


Im Laufe des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Arbeit der Standesämter weiter. Neue rechtliche Regelungen, etwa zur Namensführung, zur Ehe, zur Abstammung oder später zur Lebenspartnerschaft, spiegelten gesellschaftliche Veränderungen wider. Technische Entwicklungen führten zudem von handschriftlichen Registern zu digitalen Personenstandsregistern. Heute sind Standesämter zentrale Institutionen der öffentlichen Verwaltung. Sie sichern die rechtliche Identität der Bürgerinnen und Bürger und bilden eine unverzichtbare Grundlage für viele staatliche und gesellschaftliche Prozesse – von der Ausstellung von Ausweisdo-kumenten bis hin zu statistischen Erhebungen.


Brautmode um 1876 war tief im viktorianischen Stil verwurzelt. Charakterisiert durch reich verzierte, aufwendige Kleider mit prominenten Tournüren und Schleppen. Bevorzugte Materialien waren Seide, Satin, Wolle, Musselin und Baumwolle. Die Kleider waren oft mit aufwendigen Details wie Spitzen, Rüschen, Falten, Bändern und Stickereien versehen. Bräute, die sich kein separates, nur einmal tragbares Kleid leisten konnten, heirateten in ihrem besten Kleid, das auch andere Farben, wie zum Beispiel dunkelblau oder sogar schwarz, haben konnte und später wieder getragen wurde.


Der Bräutigam trug im Deutschen Kaiserreich, wie allgemein in der viktorianischen Mode, einen formellen Anzug, der sich durch Eleganz und Nüchternheit auszeichnete. Die Kleidung war oft ein dreiteiliger Anzug, bestehend aus einem langen Gehrock oder Cutaway, einer Weste und einer Hose. Als Kopfbedeckung trug der Mann einen Chapeau Claque, einen Klappzylinder, der bei Studioaufnahmen meist abgesetzt wurde.

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Veröffentlichung

Reinsdorf
Mo, 19. Januar 2026

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