Eine Schiedsstelle ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle in Deutschland, die bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen (auch Privatpersonen und Betrieben) vermittelt.
Arbeits- und familienrechtliche Konflikte sind ausgeschlossen, ebenso Streitigkeiten die notarielle Beurkundungen zur Folge haben.
Die Schiedsstelle wird von einem ehrenamtlichen Schiedsmann oder einer Schiedsfrau geleitet, die von der Gemeinde oder Stadt ernannt werden. In Sachsen werden sie als Friedensrichter bzw. Friedensrichterin bezeichnet.
Zuständigkeit der Schiedsstelle
Die Schiedsstelle hilft insbesondere bei:
Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. Lärmbelästigung, Überwuchs von Pflanzen)
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
Körperverletzung (in geringfügigen Fällen)
Sachbeschädigung
Hausfriedensbruch
In bestimmten Fällen ist ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsstelle sogar Voraussetzung, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann (z. B. bei bestimmten Privatklagedelikten).
Ablauf des Schiedsverfahrens
Antrag stellen: Der Antragsteller reicht bei der Schiedsstelle einen Antrag ein.
Ladung der Parteien: Beide Parteien werden zu einem Schlichtungstermin eingeladen.
Schlichtungsgespräch: Der Friedensrichter versucht als Vermittler eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Vergleich oder Erfolglosigkeit: Kommt es zu einer Einigung, wird ein Vergleich geschlossen, der rechtsverbindlich ist. Gelingt keine Einigung, kann der Fall vor Gericht gebracht werden.
Vorteile der Schiedsstelle
kostengünstig (geringere Gebühren als ein Gerichtsverfahren)
schnellere Lösung als vor Gericht
vertrauliche und unbürokratische Einigung
Der nächste Sprechtag der Schiedsstelle findet am Montag, 04.05.2026 von 16:00 bis 17:00 Uhr statt.
Gern können Sie auch jederzeit telefonisch unter 0375 6924646 Kontakt aufnehmen, einen Termin vereinbaren oder Ihr Anliegen zur Sprache bringen.
Zögern Sie nicht, das Angebot unserer Schiedsstelle in Anspruch zu nehmen.
Ihr Friedensrichter der Gemeinde Reinsdorf.
Joachim Wagner