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News-Ticker

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Auf ein Wort

Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen im 21. Jahrhundert. 

 

Man gewinnt den Eindruck, dass unser Leben von aufeinander folgenden Krisen geprägt ist – Klimawandel, Pandemie, Krieg – mit einem wachsenden internationalen Wettbewerbsdruck, der vor unserem Land, dem Freistaat, Region und unserer Gemeinde keinen Umweg macht.


Wir leben in einer Zeit des ständigen Wandels, die von großen Herausforderungen in einer zunehmend beschleunigten Entwicklung geprägt ist und deutlich bis in unser privates Leben hineinwirkt.


Wirtschaftliche Stärke ist das Fundament, welches unser Gemeinwesen auszeichnet; ein funktionierender Sozialstaat, ein handlungsfähiger Rechtsstaat und eine lebendige Demokratie. 

 

Unsere Gemeinde steht vor der Aufgabe, diese Herausforderungen zu bewältigen, um die hohe Lebensqualität und die gut ausgebaute soziale und technische Infrastruktur zu sichern.


Aufgrund der aktuellen gesamtpolitischen und wirtschaftlichen Situation erhöhen sich die Ausgaben in unserem Haushalt deutlich, insbesondere in den Bereichen Arbeits-, Energie- und Baukosten. Diese Entwicklung macht sich mittlerweile auch an der Tankstelle bemerkbar. 

 

Einnahmen, die jahrelang ausreichend zur Verfügung standen, können nicht mehr generiert werden.


Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen oberste Priorität haben, wir sind sehr verwöhnt, da stets die Möglichkeit bestand, Fördermittel zu erhalten, um größere Projekte umzusetzen.


Um eine gesetzliche Haushaltskonsolidierung im Jahr 2028 zu umgehen, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 23.04.2026, beschlossen, für die Grundsteuer B, rückwirkend zum 01.01.2026, den alten, ursprünglichen Hebesatz von 450 % aufzurufen. 


Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
 

Wir mussten feststellen, dass bei der Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 das Steueraufkommen in seiner absoluten Höhe nicht gehalten werden konnte und damit nicht auskömmlich ist.


Unsere Gemeinde wird im Rahmen dieser Angleichung des Hebesatzes auf 450 % entsprechend ihrer festgelegten Richtlinienkompetenz keine Straßenausbaubeiträge, keine Straßenreinigungssatzung, keine Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht u. a. durchführen.


Das bedeutet, dass sofort bei allen neuen Grundsteuerbescheiden für das Haushaltsjahr 2026 der Hebesatz von 450 % veranlagt wird, für das Jahr 2025 bleibt es bei dem Hebesatz von 346 %.


Alle Steuerpflichtigen erhalten zeitnah einen neuen Steuerbescheid.


Steuerpflichtige, die unserer Gemeinde ein SEPA-Mandat erteilt haben, brauchen keine Änderungen vorzunehmen.


Für das Jahr 2028 hat der Freistaat Sachsen gegenüber den Städten und Gemeinden Konsolidierungsmaßnahmen angekündigt. Daher sind wir gefordert, Verantwortung zu übernehmen und unser eigenes Handeln aktiv zu gestalten.


Wir bitten um Verständnis für die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B zum 01.01.2026 auf einen Hebesatz von 450 %. Diese Entscheidung wurde nach sorgfältiger Abwägung und mit dem gebotenen Augenmaß getroffen.
 

Steffen Ludwig
Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 06. Mai 2026

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