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Wahlwerbung: So sperren Sie Ihre Daten für Parteien

Gruppenauskunft für Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass aus dem Melderegister Auskünfte für Personen einer benannten Altersgruppe, beispielsweise für die Jahrgänge von 50 bis 60 Jahren, an Parteien u.ä. aus Zwecken der Wahlwerbung abgerufen werden können. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Erteilung von Gruppenauskünften steht im pflichtgemäßen Ermessen der Meldebehörde. Für Wahlauskünfte ist die gleichmäßige Ermessensausübung im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen von besonderer Bedeutung. 

 

Hinweis:

Jeder Bürger kann vorsorglich einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt stellen.

 

Sie können eine Übermittlungssperre digital über unseren Link: Onlinedienst Übermittlungssperren einreichen.

 

Sollten Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, steht Ihnen alternativ dieser als PDF-Formular unter: Antrag Übermittlungssperren zur Verfügung. Dieses muss persönlich unterschrieben an das Meldeamt Reinsdorf übermittelt werden.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter 0375 27412-14 zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Di, 16. Juni 2026

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