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News-Ticker

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Steuererklärung 2025 - Das Einwohnermeldeamt informiert!

Steuererklärung 2025

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 ist bis einschließlich 31. Juli 2026 abzugeben.


Dafür benötigte Steuererklärungsvordrucke für das Kalenderjahr 2025 liegen ab sofort im Einwohnermeldeamt bereit.


Wir bitten Sie, für die Abholung der Vordrucke einen Termin mit dem Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 0375 27412-14 oder hier online zu vereinbaren. Wir stellen Ihnen dann gerne vorab die gewünschten Unterlagen zusammen und reichen Ihnen diese zum vereinbarten Abholtermin aus oder übersenden Ihnen auch gern die Unterlagen per Kurier. Sie können die Formulare selbstverständlich auch per E-Mail unter bestellen.

 

 

Öffnungszeiten (mit der Bitte um Terminvereinbarung):

Montag:09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Steuererklärungsvordrucke 2025

Mit welchem Formular erkläre ich was?

Hauptvordruck (ESt1A)wird bei allen Einkommenssteuererklärungen benötigt
Anlage Vorsorgeaufwand Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherungen
Anlage Sonderausgaben Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten
Anlage Haushaltsnahe AufwendungenSteuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen
Anlage N      Bezug von Arbeitslohn, Abzug zugehöriger Werbungskosten (ggf. für jeden Ehegatten auszufüllen)
Anlage KindSteuerbegünstigungen für ein Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht (für jedes Kind eine Anlage)
Anlage RBezug von Alters-, Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Erziehungsrenten (ggf. für jeden Ehegatten auszufüllen)
Anlage R-AB/bAV  Bezug von Leistungen aus einem Altersvorsorge- /Riestervertrag oder der betrieblichen Altersversorgung
Anlage KAP             Kapitalerträge (ggf. für jeden Ehegatten auszufüllen)
Anlage VEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung  von Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Grundstücken
Anlage AVAbzug von Beiträgen zu einem  Altersvorsorgevertrag („Riester-Rente“)
Anlage UnterhaltUnterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage außergewöhnliche BelastungKrankheits-/Pflegekosten, Behinderten-, Hinterbliebenen- und Pflegepauschbetrag
vereinfachte
Steuererklärung
für Senioren, die lediglich inländische für Alterseinkünfte Renten- und/oder Pensionszahlungen erhalten.

 

Weitere Vordrucke stehen auch im Internet zur Verfügung unter: www.steuern.sachsen.de und www.formulare-bfinv.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 18. Februar 2026

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

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Nächste Veranstaltungen:

19.​09.​2026 bis 30.​09.​2026 - Uhr

 

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