Einführung digitales Lichtbild - 1. Mai 2025
Das Einwohnermeldeamt informiert:
Ab dem 01. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen bzw. anderen Dienstleistern (z.B. teilnehmende Drogeriemärkte), welche die Bilder digital über eine Cloud an die Behörde übertragen. In der Behörde werden die Lichtbilder medienbruchfrei weiterverarbeitet. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen.
Wichtig: Selbst mitgebrachte digitale Fotos (z.B. USB-Stick) sind nicht möglich
Die durchgehend digitale Bearbeitung stellt sicher, dass Lichtbilder nicht manipuliert werden können.
Die Einhaltung der biometrischen Vorgaben für Lichtbilder ist wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Deshalb überprüfen die Behörden vor Ort die Identität einer antragstellenden Person, erfassen deren biometrische Daten und achten auf Konformität zu den Biometrie-Vorgaben.
Quelle: www.personalausweisportal.de
In der Gemeinde Reinsdorf ist die digitale Bilderfassung bereits im Einsatz, sodass die Bildaufnahme auch schon vor dem 01.05.2025 erfolgen kann.
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