Walpurgisfeuer 2024
Auch in diesem Jahr finden die traditionellen Walpurgisfeuer in unserer Gemeinde wieder statt. Neben den drei Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren werden auch wieder viele private Feuer entfacht.
Dabei gilt wie in den vergangenen Jahren, dass ausschließlich trockenes unbehandeltes Holz verbrannt werden darf.
Nicht verbrannt werden darf z.B.: Bauholz, Sperrmüll, Grün-, Haus- und Gartenabfälle, behandeltes Holz
Weiterhin sind z.B. folgende Auflagen Teil der Genehmigung:
maximal Abmessungen: 2m Durchmesser, 1,5m Höhe
Mindestabstand zu Waldflächen: 100m
Widerruf der Genehmigung ab der amtlichen Waldbrandgefahrenstufe 3 (Landkreis Zwickau)
ständige Beaufsichtigung des Feuers
Holzhaufen bieten zahlreichen Tieren eine willkommene Deckung, Behausung
oder Nistmöglichkeit. Das Holz ist deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten. Wird das Brennmaterial länger als drei Tage vor dem Feuer am Abbrennplatz gesammelt, so ist dieses zum Schutz von Tieren vor dem Abbrennen zwingend umzustapeln.
Es ist ebenso zu beachten, dass keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn, Dritte oder Verkehrsteilnehmer entstehen dürfen.
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Genehmigung des privaten Walpurgisfeuers ist bis spätestens Montag, den 15.04.2024 zu stellen.
Wie im vergangenen Jahr ist die Beantragung auch online möglich.
Hier gehts zu den Anträgen:
Bitte beachten Sie auch, dass für offene Feuer mit trockenem unbehandeltem Holz in Feuerschalen keine Genehmigung der Gemeinde notwendig ist.
Telefonnummer für Rückfragen: Ordnungsamt Gemeinde Reinsdorf, 0375 274 12 16
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