Gesetz zur Modernisierung des Postrechts
Zustellung von Briefen
Am Freitag, dem 19.07.2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (PostModG) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem Änderungen an den Vorgaben für Postdienstleister hinsichtlich der Fristen, in denen Briefsendungen und Pakete innerhalb Deutschlands zugestellt werden müssen. Bisher mussten 95 % der Briefsendungen binnen zwei Werktagen übergeben werden. Zukünftig müssen mit der neuen Gesetzesgrundlage 95 % der Sendungen nach drei Werktagen und 99 % nach vier Werktagen zugestellt sein. Mit den zum 01.01.2025 in Kraft tretenden Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist die bisher allgemein bekannte „3-Tages-Fiktion“ bei der Briefzustellung nicht mehr anwendbar. Diese Neuerung, wirkt sich auch auf die Verwaltungen aus, insbesondere bei der Zustellung und Bekanntgabe von Bescheiden. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland per Post übermittelt wird, gilt nach dem Jahreswechsel erst am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt. Hinweis: Die Gemeindeverwaltung Reinsdorf nutzt für die Zustellung von Briefen im Gemeindegebiet einen eigenen Kurierdienst. Dieser stellt sicher, dass wichtige Briefe innerhalb kürzester Zeit an die Empfänger übergeben werden, sodass die Fristen stets eingehalten werden können.
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