Gemeindefeuerwehr Reinsdorf - Einsatzberichte und Feuerwehreinsatzkosten
Einsatzberichte
Am Sonntagabend, dem 29.09.2024, wurde um 19:56 Uhr das Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Reinsdorf zur Unterstützung überörtlich nach Wilkau-Haßlau zu einem Schornsteinbrand alarmiert. Dieser bestätigte sich, konnte aber durch die örtlichen Einsatzkräfte alleinig abgearbeitet werden. Für unser Tanklöschfahrzeug war der Einsatz nach kurzer Zeit wieder beendet.
Am Freitag, dem 11.10.2024 wurden um 20:38 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Vielau, Friedrichsgrün, Reinsdorf sowie der Drehleiter der Berufsfeuerwehr Zwickau, zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in das Gewerbegebiet „Kirchstraße“ alarmiert. Als Auslösegrund wurde angebranntes Essen festgestellt. Nach Belüftung der Räumlichkeit wurde die Anlage zurückgestellt und an den Betreiber übergeben. Mit Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft waren alle Maßnahmen gegen 21:15 Uhr beendet.
Feuerwehreinsatzkosten
Mit dem neuen Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 4. März 2024 sowie der Überarbeitung der Sächsischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) zum 29. Juni 2024 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Feuerwehren landesweit modernisiert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Dies betrifft auch unsere Freiwilligen Feuerwehren in Vielau, Friedrichsgrün und Reinsdorf.
Gleichzeitig erfolgte eine Überarbeitung der Regelungen zu den Feuerwehreinsatzkosten.
In Sachsen wurden erstmals einheitliche Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge festgesetzt, da es in der Vergangenheit wiederholt zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung kam. Nachfolgende Tabelle zeigt die neuen Stundensätze der Fahrzeuge unserer Gemeindefeuerwehr:
Die neuen Stundensätze können nach der Gesetzesänderung rückwirkend ab dem 20. Januar 2024 für offene Kostenfestsetzungsverfahren angewendet werden.
Weitere anfallende Kosten, wie für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte und gegebenenfalls für Geräte sowie Ausrüstung, ergeben sich aus der Feuerwehrkostensatzung der Gemeinde Reinsdorf.
Das SächsBRKG regelt darüber hinaus, welche Feuerwehreinsätze überhaupt kostenersatzpflichtig sind und wer dabei als Kostenschuldner eintritt
(à § 69 SächsBRKG).
Beispielsweise sind Personen, die einen Brand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (wie durch den Einsatz von Gasbrennern bei der Unkrautvernichtung), zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die der Gemeinde durch den Einsatz der Feuerwehr entstanden sind.
Neu im SächsBRKG aufgenommen wurden Regelungen zu automatischen Notrufsystemen in Fahrzeugen (eCall), die die Haftung der Betreiber betreffen.
Die Novellierung des Gesetzes soll im Hinblick auf Feuerwehreinsätze für mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Klarheit sorgen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
Verkehrsraumeinschränkungen | Baumaßnahmen
Mi, 16. Oktober 2024
Erzgebirgskrimi - Mord auf dem Jakobsweg
Mi, 09. Oktober 2024
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Seniorenkaffee - Oktoberfest für Senioren
22. 10. 2024 - Uhr – Uhr
Zeitsprungnacht im Entdeckerhaus
26. 10. 2024 - Uhr – Uhr