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Anträge auf Auskunft vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigte: nahestehende Angehörige
  • berechtigtes Interesse / berechtigter Zweck
  • überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener bleiben unberührt

Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn ein entgegenstehender Wille des Vermissten oder Verstorbenen vorliegt.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen können Sie auf den bereitstehenden Vordrucken oder online stellen.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Identitätsfeststellung durch die ortszuständige Meldebehörde

bei Auskunft zu vermissten oder verstorbenen Angehörigen:

  • Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburtsurkunden)
  • Vermisstenanzeige/Sterbeurkunde der oder des Angehörigen

bei Verwandten dritten Grades außerdem:

  • Nachweis, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind

Gebühren

Auskunft / Einsicht

  • für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige: keine
  • für ehemalige Stasi-Mitarbeiter und -Begünstigte: EUR 76,69
  • Auslagen für weitere Kopien (ab EUR 3,01/3 ct. je Kopie)

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Voigt
Zimmer 17 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 14

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

16. 04. 2024 - Uhr bis 17:00 Uhr

 

20. 04. 2024 - Uhr bis 17:00 Uhr