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Ausstellung Familienpässe


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

  • ständiger Wohnsitz in Sachsen

  • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles

  • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)

  • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Sozialamt

 

Frau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 34

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

05.​08.​2026 bis 07.​08.​2026 - Uhr bis Uhr

 

13.​08.​2026 - Uhr bis Uhr