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Gewerbeummeldung


Allgemeine Informationen

Verfahrensablauf:

 

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch über Amt 24 Gewerbeummeldung ummelden.

 

Fristen:

unverzüglich zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung der gewerblichen Tätigkeit oder Namensänderung


Notwendige Unterlagen

  • vom Antragsteller beziehungsweise von dem zur Ummeldung Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
  • wenn die Ummeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
  • wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)

 

Hinweis: In manchen Fällen können für die Ummeldung weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – Auskunft dazu erhalten Sie beim Gewerbeamt

Falls Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist, vergessen Sie nicht, bei der Ummeldung die entsprechende Erlaubnis vorzulegen.


Gebühren

30,00 €


Ansprechpartner

Gewerbeamt

 

Frau Bley
Zimmer 15
Telefon (0375) 27412 31


Formulare


Merkblätter

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