Fällantrag
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
- Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
- Der Baum oder das Gehölz ist durch eine Baumschutzsatzung oder Vorschriften zum Arten- und Biotopschutz im BNatSchG oder im SächsNatSchG geschützt.
Verfahrensablauf
Legen Sie in Ihrem formlosen Antragsschreiben an die zuständige Behörde (siehe Ansprechstelle) die Gründe für die Ausnahme ausführlich dar. Den Antrag nimmt die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung entgegen. Falls erforderlich, bezieht diese die untere Naturschutzbehörde ein.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag (formlos) mit folgenden Angaben
- Standort des Gehölzes
- Art und Größe des Gehölzes
- zum Grundstück (Gemarkung und Flurstücknummer)
- ausführliche Begründung
Ansprechpartner
OrtsbauamtHerr Schwarz
Zimmer 19
(0375) 27412 36
Formulare
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Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
16. 04. 2024 - Uhr bis 17:00 Uhr
20. 04. 2024 - Uhr bis 17:00 Uhr
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