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News-Ticker

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Nachbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige

  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinneen und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die einzutragende Person selbst

  • deren Eltern

  • deren Kinder

  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ehe- oder Lebenspartnerin

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten erfragen Sie vorab telefonisch beim Standesamt.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.

  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.

  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Geburtsurkunde aus.


Notwendige Unterlagen

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis

  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht

  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber vorab im Standesamt.


Gebühren

  • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 95,00 (EUR 100,00 unter Berücksichtigung ausländischen Rechts)

  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister EUR 10,00

  • internationale Geburtsurkunde: EUR 15,00

  • jede weitere Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung): EUR 7,00


Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 34

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

11.​02.​2026 - Uhr bis Uhr

 

12.​02.​2026 - Uhr bis Uhr