Nach der Fertigstellung der ersten 4 Windenergieanlagen an der S286/Freitagstraße mit einer Gesamthöhe von 261 m wird gegenwärtig an den Fundamenten für zwei weiteren Anlagen östlich der Mülsener Straße sowie westlich der Gemarkungsgrenze zur Härtensdorf gearbeitet. Die Ankerkörbe wurden betoniert und die Herstellung der Fundamente ist abgeschlossen. Damit entstehen zwischen Staatsstraße S286 in nördliche Richtung und Gemeinde Mülsen 2 weitere Anlagen im Windpark.
Der Standort des Windparks ist in den Raumordnungsplan Wind des Regionalplans Chemnitz eingeordnet. Der Raumordnungsplan Wind strebt die Erreichung des Ziels von 1,3 % der Fläche des Planungsverbands mit Ausweisung von Windenergiegebieten an. Dieses Flächenziel muss bis 31.12.2027 rechtskräftig erstellt werden, damit der Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung 1.000 m beträgt.
Sollte das Flächenziel nicht erreicht werden, kann im Planungsgebiet eine wesentlich größere Fläche von 11 % für die Ansiedlung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden. Der Plan dient der Steuerung der Standorte künftiger Windenergieanlagen.
Unsere Gemeinde hat gemeinsam mit Mülsen für den derzeitigen Windpark die Festsetzungen erreicht.