Wir möchten darüber informieren, dass im Rathaus Reinsdorf Anträge für die Beantragung von Wohngeld oder Lastenzuschuss bereitliegen. Die Zahlung des Wohngeldes wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) und die Zahlung des Lastenzuschusses wird für Belastungen gewährt.
Den Mietzuschuss können Mieter und den Lastenzuschuss Eigentümer von Wohnraum erhalten, wenn der jeweilige Wohnraum vom Mieter oder Eigentümer selbst genutzt wird. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Wohngeldstelle des Landkreises Zwickau und die Gewährung hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete bzw. der Belastungen und dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Für Bewohner von Pflegeheimen gibt es einen gesonderten Antrag. Auch dieses Formular kann im Rathaus Reinsdorf angefordert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Landratsamtes Zwickau: https://www.landkreis-zwickau.de/
Bei Rückfragen steht im Rathaus Reinsdorf Frau Kati Rüffer-Lang unter der Telefonnummer 0375 27412-34 zur Verfügung.